WAB KURS

WAB KURS

Erwerb eines Führerscheins

Zur Erlangung des unbefristeten Führerausweises absolvieren Neulenkende die 2-Phasen-Ausbildung. Im FZL erfolgt die 2. Phase, der WAB-Kurs. Nur wer diesen Pflichtkurs besucht, erhält nach Ablauf der 36-monatigen Probezeit den unbefristeten Führerausweis.

Die Führerausbildung (1. Phase) erfolgt bei einer Fahrschule und wird mit dem Fahrausweis, auf Probe abgeschlossen.
Die 2. Phase ist der WAB-Kurs innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrerprüfung. Diese eintägige Weiterbildung ist obligtorisch. Hier wird das Fahrkönnen gezielt ausgebaut, um kritische Situationen bereits vor ihrer Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.